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Reglement

REGLEMENT

ORGANISATOR

VikMotion Event GmbH
Feldlistrasse 15
6064 Kerns
www.sarnerseelauf.ch
info@sarnerseelauf.ch

FORMALES

Im vorliegenden Reglement ist die männliche Person aufgeführt; selbstverständlich betreffen die Ausführungen jeweils auch das weibliche Geschlecht.

KATEGORIEN

M/F U20, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 85

TEILNAHMEBEDINGUNGEN SARNERSEE LAUF

Startberechtigt am Halbmarathon sind Läufer ab 16 Jahren, am 10 km-Lauf ab 12 Jahren und am 5 km Run & Fun ab 7 Jahren. Beim Mini-Run dürfen alle Kinder, welche noch nicht die 1. Primarklasse besuchen, starten.
Organisatorische Massnahmen gibt der Organisator vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Die Anweisungen des Organisators sind unbedingt zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemässen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, ist der Organisator berechtigt, den Betreffenden jederzeit von der Veranstaltung auszuschliessen.

Diese Teilnahmebedingungen sind, in der bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Organisator und Teilnehmer. Änderungen, die vom Organisator bis zum Start oder während des Rennens im Internet auf www.sarnerseelauf.ch oder in Schriftform bekannt gegeben werden, sind ergänzende Vertragsbestandteile.

GESUNDHEIT, VORBEREITUNG UND SPORTÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Die Läufer nehmen unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko am Sarnersee Lauf teil. Der Organisator übernimmt bei Unfall oder Krankheit keine Verantwortung. Er empfiehlt jedem Teilnehmer, sich gründlich während längerer Zeit auf den Lauf vorzubereiten und vorgängig bei einem Arzt seinen Gesundheitszustand untersuchen zu lassen.

Teilnehmern welche in der letzten Woche vor dem Lauf eine fieberhafte Erkrankung hatten, wird von der Teilnahme am Rennen abgeraten.  Es ist lebensgefährlich, kurz nach einer infektiösen Krankheit (z.B. Angina, Grippe) oder sogar mit Fieber an den Start zu gehen. Daher appellieren der Veranstalter an die Vernunft und die Selbstverantwortung der Teilnehmer.

Auf der Strecke eingesetztes Sanitätspersonal ist berechtigt, Läufer aus medizinischen Gründen aus dem Rennen zu nehmen. Wird das Rennen trotz ärztlicher Weisung oder hinter dem offiziellen Schlussfahrzeug (Besenwagen) fortgesetzt, so geschieht das auf eigene Verantwortung ausserhalb des Rennens, ohne jeglichen Anspruch auf medizinische Versorgung seitens des Veranstalters.

DOPINGKONTROLLEN

Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Läufer unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Siehe auch http://www.antidoping.ch/de/.

STARTNUMMER

Jeder Läufer erhält eine persönliche Startnummer mit Einweg-Chip. Die Startnummer ist während dem Rennen jederzeit sichtbar auf der Brust oder an einem Startnummernband zu befestigen und darf nicht eigenhändig abgeändert oder gefaltet werden. Zuwiderhandlung kann zu einer Disqualifikation führen.

BEGLEITFAHRZEUGE UND SPORTGERÄTE

Private Begleitfahrzeuge (motorisiert und/oder unmotorisiert) oder dergleichen sind nicht erlaubt. Auch die Verwendung von Hilfsmitteln und Sportgeräten (insbesondere von Nordicwalking-Stöcken) oder Babyjoggern ist nicht gestattet.

DISQUALIFIKATION

Fairness am Sarnersee Lauf! Disqualifikationen werden ausgesprochen bei falschen Angaben zur Person (Name, Jahrgang) und bei unsportlichem Verhalten (z.B. ein Nicht-Durchlaufen der Zeiterfassungsmatten, Abkürzungen, Begleitung, persönliche Pacemaker, Verwendung von Hilfsmitteln, Missachtung offizieller Anweisungen und Doping). Nicht erlaubt ist zudem die Weitergabe der persönlichen Startnummer an eine andere Person ohne Einhaltung des offiziellen Ummeldeverfahrens.

Über Disqualifikationen entscheidet die Jury (Rennleitung und Zielchef) abschliessend. Proteste sind schriftlich bis spätestens dreissig Minuten nach offiziellem Zielschluss beim Zielchef einzureichen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben, die sofort zu bezahlen ist und bei Gutheissung des Protestes wieder zurückerstattet wird.

KONTROLLSCHLUSSZEITEN

Der Besenwagen markiert den Schluss des Laufes. Nach seiner Durchfahrt wird die Strecke für den Verkehr wieder frei gegeben. Läufer, die vom Besenwagen überholt werden, befinden sich ausserhalb des Rennens und laufen auf eigene Verantwortung und ohne Anspruch auf jegliche Dienstleistungen seitens Veranstalter weiter.

Läufer, die die Kontrollschlusszeiten überschreiten, werden nicht mehr klassiert und können keine Dienstleistungen mehr in Anspruch nehmen (Verpflegung, Sanität, Streckenposten, Zeitmessung, Rangliste, Finisher-Diplom usw.)
Nach folgenden Kontrollschlusszeiten wird die Strecke geschlossen:

  • Halbmarathon: 3 Stunden nach erfolgtem Start
  • 10 km-Lauf: 1 Stunde 25 Minuten nach erfolgtem Start
  • 5 km Run & Fun: 50 Minuten nach erfolgtem Start

AUFGABE

Wer den Wettkampf aufgibt, meldet sich beim nächsten Sanitätsposten. Kosten für die Personensuche infolge Nichtabmeldung werden dem Läufer in Rechnung gestellt.

HAFTUNG

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Jeder Athlet muss gegen Unfall versichert sein. Der Sarnersee Lauf übernimmt keine Haftung bei Unfall, Evakuation, Spitalaufenthalt, Krankheit oder anderen Vorkommnissen. Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Organisator, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes, oder Übertrag auf Folgejahre – auch nicht bei Vorliegen eines Arztzeugnisses (vgl. hierzu die Möglichkeit der Startgeldversicherung bei der Online-Anmeldung). Der Organisator übernimmt keine Haftung für Verlust und Transportschäden. Bei Doppelanmeldungen wird eine Rückerstattung von 90% der Teilnahegebühr gewährt; 10% verfällt als Administrationsaufwand. Keine Rückerstattung erfolgt für Zusatzkäufe und optionale Produkte.

HÖHERE GEWALT

Der Veranstalter ist berechtigt, die Durchführung der Laufveranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, anzupassen oder zeitlich und/oder räumlich zu verlegen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn die Durchführung der Laufveranstaltung zum ursprünglich festgesetzten Zeitpunkt auf Grund eines externen, unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignisses höherer Gewalt unmöglich wird. Im Falle von höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erfassung und Nutzung der persönlichen Daten bei der Durchführung unserer Laufveranstaltung.

Welche Daten bearbeiten wir?
Für die korrekte Anmeldung und Durchführung unserer Laufveranstaltung musst du Name, Vorname, Adresse, Jahrgang sowie die Nationalität zwingend angeben. Du hast die Möglichkeit, weitere Personen anzumelden. In diesem Fall sind wir berechtigt, davon auszugehen, dass du die Daten dieser Person an uns weitergeben darfst.
Die Angabe deiner Handy-Nummer oder deiner E-Mail-Adresse für die Zustellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Event erfolgen freiwillig. Im Falle einer Online-Anmeldung ist die Angabe der E-Mail-Adresse zwingend, da wir diese für die Bestätigung und eventuelle Rückfragen benötigen.

Verwaltung Deiner persönlichen Daten
Für die Durchführung der Laufveranstaltung sowie für die elektronische Speicherung und Verwaltung deiner Daten arbeiten wir mit externen spezialisierten Unternehmen zusammen. Diese Unternehmen bearbeiten deine persönlichen Daten in unserem Auftrag.

Einverständnis zur Datenbearbeitung
Mit deiner Anmeldung willigst du der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geburtsjahr, Wohnort, Nationalität, Startnummer, Wettkampfzeit und Rang in den Start- und Ranglisten des Events ein. Diese Einwilligung gilt sowohl für die Veröffentlichung im Internet, in Printmedien, im TV als auch via Teletext sowie für den Aushang von Listen und die Speaker-Durchsagen.
Die im Zusammenhang mit unserer Laufveranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen dürfen ohne Vergütungsansprüche im TV, Internet, eigenen Werbemitteln, Magazinen und Büchern verwendet werden.
Ohne schriftliche Mitteilung an uns an die oben erwähnte Postadresse bis zwei Wochen vor dem Event darf dein Name, deine Post- und deine E-Mail-Adresse an Partner (z.B. Foto- und Videoservice) für Dienstleistungen oder Werbezwecke sowie auf Anfrage an Sponsoren für gezielte Anschriften im Zusammenhang mit dem Laufevent weitergegeben werden.

Ergänzende Datenschutzbestimmungen / Running-Mitgliedschaft
Mit deiner Anmeldung wirst du gleichzeitig Running-Mitglied von Swiss Athletics und des Dachverbandes Swiss Olympic. Dafür geben wir deinen Namen, sowie deine E-Mail-Adresse an Swiss Athletics weiter. Deine Daten werden ausschliesslich für den Eintrag als Mitglied verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Mitgliedschaft ist für dich kostenlos und läuft (nach einem Jahr) am Ende des folgenden Kalenderjahres aus. Weitere Informationen unter www.swiss-running.ch/datenschutz.
Du kannst die Einwilligung zur Weitergabe deiner Daten an Swiss Athletics jederzeit schriftlich (z.B. per E-Mail an den Veranstalter) widerrufen.

WEITERE INFORMATIONEN UND KONTAKT

Für zusätzlich Informationen zum Thema Datenschutz verweisen wir auf unsere ausführlichen «Datenschutzbestimmungen». Für Fragen stehen wir dir unter der oben erwähnten Adresse gerne zur Verfügung.

ABSCHLUSSBEMERKUNG

Die vorliegende Version des Reglements bildet die Grundlage für Übersetzungen in Englisch, Französisch und Italienisch. Gültigkeit hat die deutsche Version. Änderungen bleiben vorbehalten.

Stand: 02.10.2023

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